§ 1 Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allem anwesend sein!
§ 2 Jeder hat in heiterster Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen,
Skatkarten und Strickstrümpfe müssen zu Hause bleiben!
§ 3 Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit Gewalt herunter bringen kann!
§ 4 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig
ausrottet!
§ 5 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich
sprechen!
§ 6 Singe, wem Gesang gegeben, wer’s nicht kann, singt halt daneben!
§ 7 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln, sowie die Verwendung der Läufer und
Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet!
§ 8 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen
Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zu Silberhochzeit wieder eingeladen!
§ 9 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen!
§ 10 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu
benutzen!
§ 11 Das Rauchen während der Tafel ist nur den warmen Speisen gestattet!
§ 12 Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu
essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen!
§ 13 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur
insofern zulässig, als weder Personen, noch die Einrichtung der Festräume Schaden
nehmen können!
§ 14 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls
sicher nach Hause gebracht werden kann!
§ 15 Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person zusammengeschrumpft ist, ist das
Fest als beendet anzusehen!